Shareholder Value

Beteiligungen AG


Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot

Shareholder Value Beteiligungen AG

Der Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG hat heute auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen und soeben per Ad-hoc mitgeteilt, bis zu 20.000 eigene Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG (2,9% des Grundkapitals) im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu erwerben.

Die Annahmefrist beginnt am 12.05.2021, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 26.05.2021, 24:00 Uhr (MESZ). In diesem Zeitraum können die Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 120,00 Euro je Namensaktie der Shareholder Value Beteiligungen AG anbieten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 9,2% auf den Referenzpreis (den Durchschnitt der an den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen zuletzt bezahlten Kursen der Aktie im XETRA-Handel) und einer Prämie von 3,4% auf den Schlusskurs vom 05.05.2021.

Sofern im Rahmen des Angebotes mehr als 20.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote).

Der Aktienrückkauf wurde aufgrund der hohen Differenz zwischen Börsenkurs und Innerem Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zur Wertverdichtung beschlossen.

Die Einzelheiten des Angebots inklusive der Modalitäten zur Anpassung des Angebotspreises, der Anpassung der Anzahl der von dem Angebot umfassten Aktien und der Verlängerung der Annahmefrist, wird die Gesellschaft kurzfristig im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite unter www.svb-ag.de veröffentlichen.

Frankfurt, den 06. Mai 2021

Shareholder Value Beteiligungen AG
Simon Pliquett
Telefon +49 (69) 66 98 30 0
Email: ir@shareholdervalue.de
www.svb-ag.de

Zum Unternehmen:

Die Shareholder Value Beteiligungen AG legt eigene Mittel überwiegend in börsennotierte Aktiengesellschaften an. Im Jahre 2000 wurde das Unternehmen mit der klaren Zielsetzung gegründet, den Wunsch der Investoren nach hohen und stabilen Renditen bei gleichzeitig vertretbarem Verlustrisiko zu erfüllen. Die Anlagestrategie der Shareholder Value Beteiligungen AG richtet sich deshalb streng nach den Prinzipien des Value-Investing. Wir investieren in unterbewertete Aktien mit einer hohen Sicherheitsmarge, um so das Risiko für die Anleger zu minimieren, gleichzeitig aber auch die Renditechancen hoch zu halten. Dabei legen wir den Fokus auf Nebenwerteaktien im deutschsprachigen Raum, da mit Small und Mid Caps historisch die höchsten Erträge erwirtschaftet wurden.

Der Innere Wert ist die zentrale Ziel- und Steuerungsgröße für unseren Erfolg als Summe aus Kursentwicklung und Dividenden der Beteiligungen nach Kosten und Steuern. Wir sehen unsere Hauptaufgabe in der langfristigen Erhaltung und im Aufbau des Vermögens unserer Aktionäre. Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass eigene, intensive Analysen und ein konsequent eingehaltener Investmentstil langfristig zum Erfolg führen. Stabile Renditen bei begrenztem Risiko – darin sehen wir unsere Verpflichtung gegenüber den Anlegern.

Die Aktie der Shareholder Value Beteiligungen AG (ISIN DE000A168205, WKN A16820) notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zur Shareholder Value Beteiligungen AG finden Sie im Internet unter www.svb-ag.de

Sitz: Frankfurt am Main

Amtsgericht: Frankfurt am Main HRB 51069

Vorstand: Frank Fischer, Simon Pliquett

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Helmut Fink

Disclaimer:

Der Innere Wert pro Aktie ergibt sich aus dem Verkehrswert des Gesellschaftsvermögens, vermindert um Verbindlichkeiten und Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten der Gesellschaft, dividiert durch die Anzahl der Aktien. Wir haben den Inneren Wert der Aktie der Shareholder Value Beteiligungen AG sorgfältig ermittelt. Wir weisen darauf hin, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Abweichungen können sich u.a. aus der steuerlichen Einordnung von Geschäftsvorfällen ergeben. Vergangenheitswerte erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

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